Ausweislich der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Gehlmann (AfD) in der Drucksache 7/6940 vom 01.12.2020 hat das Ministerium Kosten für externe Rechtsanwälte zur Abwehr von Unterlassungsansprüchen gegen Äußerungen von Frau Grimm-Benne getragen. Entgegen der bisherigen Praxis der Offenlegung unter Nennung der Auftragnehmer und der entstandenen Kosten (vgl. Drucksache 7/3751 vom 19.12.2018) hat die Landesregierung die Benennung der konkreten Daten unter Geheimschutz gestellt. Angaben zu den Beauftragungen und Kosten externer Rechtsanwälte und Berater außerhalb des Gerichtsverfahrens der AMEOS Kliniken gegen Frau Grimm-Benne (9 U 70/20 OLG Naumburg und 4 0 49/20 Landgericht Halle) wurden nicht gemacht. Die entsprechenden Zahlen wurden auch der Presse trotz Nachfrage nicht zur Verfügung gestellt (Michael Bock, „28.000 Euro Steuergeld für Privatfehde: Neue Details zu Anwaltskosten von Sozialministerin Grimm-Benne“, in: Magdeburger Volksstimme vom 23.07.2021, Seite 1).
Die Aufklärung der Beauftragung von externen Rechtsanwälten und Beratern durch die Landesregierung und durch nachgeordnete Behörden und Einrichtungen liegt im besonderen Interesse der Öffentlichkeit. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen die Beauftragung zur Vertretung des politischen Leitungspersonals erfolgt ist. Die Kosten für die Beauftragung externer Rechtsanwälte unterliegen nicht der Geheimhaltung, insbesondere nicht bei Mandatierung zur Abwehr von Presseanfragen u. Ä., auch nicht im Bereich von Geheimschutzbehörden (vgl. Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 11.07.2019, 6 K 5480/18 betreffend die Auskunftserteilung über Kosten für die Beauftragung externer Rechtsanwälte zur Abwehr von Presseanfragen an das Bundesamt für Verfassungsschutz).

Es ist zudem erklärungsbedürftig, wenn die für die Aufgabenwahrnehmung notwendige Kompetenz nicht durch landeseigene Kräfte gestellt wird, sondern durch Einschaltung Dritter erfolgt. Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt verfügt ausweislich des Stellenplans im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 Einzelplan 05 Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration allein im Ministerium über 156 Stellen im höheren Dienst (129 Dienstposten für Beamte Al3 – 89 und 27 Dienstposten für Verwaltungsangestellte E13 – E150). Ein erheblicher Anteil der Bediensteten verfügt über die Qualifikation der Befähigung für das Richteramt. Das Ministerium verfügt zudem über eine eigene Rechtsabteilung (Referat 14 Justitiariat und Landesprüfungsamt). Auch Frau Ministerin Grimm-Benne ist ausgebildete Volljuristin mit zwei Staatsexamen.

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