Im Rahmen der Gewaltenverschränkung sollen in der Bundesrepublik Deutschland eine gegenseitige Kontrolle und Machtbegrenzung erreicht werden. Analog sollte sich dieses Prinzip im Grundsatz auch auf Landesebene widerspiegeln. Die Umsetzung der Entscheidungen von Kabinett, Ministerien und Landtag sowie die selbstständige Erledigung allfälliger Erfordernisse obliegen nicht selten Unternehmen des privaten Rechts mit Landesbeteiligung bzw. Anstalten in Trägerschaft bzw. Mitträgerschaft des Landes Sachsen-Anhalt oder ähnlichen Einrichtungen und Gremien. Dabei sind die, teilweise auf rechtlicher Grundlage, durchzuführenden Besetzungen von Aufsichtsräten und Gremien von herausgehobener politischer Bedeutung.

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