Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Anerkennung ausländischer ärztlicher Abschlüsse in Sachsen-Anhalt“ (Drs. 8/6929) der AfD-Landtagsabgeordneten Oliver Kirchner und Ulrich Siegmund offenbart massive Defizite beim Patientenschutz. Beschwerden und Behandlungsfehler werden weder nach Herkunfts- noch nach Ausbildungsland erfasst. Krankenhäuser und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind nicht verpflichtet, schwerwiegende Auffälligkeiten an Ärztekammer oder Approbationsbehörde zu melden. Psychiatrische Gutachten zur Prüfung der psychischen Eignung werden nur bei konkretem Verdacht eingeholt, verbindliche Standards für deren Umfang existieren nicht. Regelmäßige Überprüfungen der Sprach- und Kommunikationsfähigkeit finden ebenso wenig statt wie ein systematischer Informationsaustausch zwischen Behörden und Kammern.
Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund:
„Viele ausländische Ärzte und Fachärzte leisten gute und wichtige Arbeit. Gerade deshalb ist es unverantwortlich, dass die Landesregierung ein Anerkennungssystem verteidigt, das auf Selbstauskünften, Zufallsmeldungen und lückenhaften Kontrollen beruht. Wenn Beschwerden statistisch nicht ausgewertet, Arbeitgeber von jeder Meldepflicht ausgenommen und Eignungsprüfungen erst eingeleitet werden, wenn bereits konkrete Verdachtsmomente vorliegen, nimmt die Landesregierung erhebliche Risiken für die Patientensicherheit bewusst in Kauf. Sachsen-Anhalt braucht endlich ein Anerkennungsverfahren, das diesen Namen auch verdient – streng, transparent und ohne Sicherheitslücken auf dem gleichen Qualitätsniveau wie unser Staatsexamen.“