Am heutigen Freitag hat das Landgericht Magdeburg den Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt. Über eine Sicherungsverwahrung soll erst am Ende der regulären Haft entschieden werden. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung beantragt.

Matthias Büttner aus Staßfurt, innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, sagt dazu:

„Es ist zu begrüßen, dass das emotional schwer belastende Gerichtsverfahren für die Opfer und Angehörigen zu einem Ende gekommen ist. Unverständlich ist jedoch der Verzicht auf die sofortige Anordnung einer Sicherungsverwahrung durch das Landgericht. Für die Betroffenen wäre es ein wichtiges Signal gewesen, die Sicherungsverwahrung anzuordnen, da über die Gefährlichkeit des Straftäters kein ernsthafter Zweifel bestehen kann.

Festzuhalten ist, dass Taleb A. aufgrund einer Vielzahl von Auffälligkeiten und Androhungen seit seiner Ankunft in Deutschland zum Tatzeitpunkt gar nicht mehr hier hätte sein dürfen. Dass nun der deutsche Steuerzahler für die Unterbringung und Verpflegung des Attentäters für sehr lange Zeit aufkommen muss, ist aus dieser Sicht besonders bitter. Für die Angehörigen und Opfer bleibt zu hoffen, dass sie nun etwas mehr Ruhe finden können, das traumatische Geschehen weiter zu verarbeiten und von den zuständigen Institutionen die Hilfe bekommen, die sie benötigen.“