Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DStG) hat kürzlich ein Positionspapier mit dem Titel ‚Der Steuerstaat ist Demokratie – und wir sind sein Fundament‘ veröffentlicht. In einer dazu versendeten Veranstaltungseinladung der DStG steht:

„Wir sind nach § 33 Beamtenstatusgesetz verpflichtet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv zu verteidigen. Dieser Auftrag wird leiser angegriffen, als es im Wahlkampf wahrgenommen wird: durch Stellenabbau, durch organisierten Steuerwiderstand, durch Drohungen gegen Vollziehungsbeamte. Eine Fraktion haben wir bewusst nicht eingeladen — weil Teile ihres Umfelds in offenem Widerspruch zu diesem Auftrag stehen.“

Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Dr. Jan Moldenhauer:

„In der Veranstaltungseinladung zu ihrem Positionspapier grenzt die Deutsche Steuer-Gewerkschaft eine demokratisch legitimierte Landtagsfraktion, offenkundig die AfD-Fraktion, aus, indem diese ‚bewusst nicht eingeladen‘ wird. Damit verstößt sie gegen demokratische Gepflogenheiten und gegen Grundlagen des demokratischen Diskurses. Dadurch fällt der Vorwurf, sich ‚in offenem Widerspruch‘ zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu befinden, auf die Steuer-Gewerkschaft selbst zurück.“