Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre „Verwaltungsleistungen“ für Bürger und Wirtschaft auch digital verfügbar zu machen (§ 1 (1) S. 1 OZG). Verwaltungsleistungen sind gemäß § 2 (3) OZG die „elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren“. Dazu gehören auch Zeugnisse und sie sind dementsprechend zu digitalisieren. Ich fragte die Landesregierung nach den im Rahmen der Umsetzung aufgetretenen und öffentlich gewordenen Problemen.

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